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   BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02   

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https://dejure.org/2002,6185
BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02 (https://dejure.org/2002,6185)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.2002 - 3Z BR 151/02 (https://dejure.org/2002,6185)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 2002 - 3Z BR 151/02 (https://dejure.org/2002,6185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Leibgeding

  • Judicialis

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; AGBGB Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; AGBGB Art. 18
    Genehmigungsfähiger Vergleich bei Verzicht des Betreuten auf Rechte aus Leibgeding

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungsrecht; Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs; Verzicht eines Betreuten; Rechte aus einem Leibgeding; Aufhebung eines Wohnrechts; Abfindung

Verfahrensgang

  • AG Schwabach - XVII 293/96
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 4696/02
  • BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 631
  • Rpfleger 2003, 27
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02
    Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).

    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02
    Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02
    Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).
  • BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88

    Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02
    Maßgebend ist das Interesse des Betreuten, wie es sich zur zeit der Entscheidung darstellt, wobei alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG'FamRZ 1989, 540/541; Palandt/Diederichsen § 1828 Rn. 7).
  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 18/07

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Überlassung eines Miteigentumsanteils

    Vorteile, Risiken, Erträge und Aufwendungen sowie die steuerlichen Folgen sind gegeneinander abzuwägen; es genügt, wenn im Ganzen gesehen der Vertrag für den Mündel vorteilhaft ist (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 631).
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